Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Verwenden Sie für den Onlineantrag den Antragsassistenten. Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises beziehungsweise die Bund-ID. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.