Hallenbad der Stadt Süßen
Willkommen zurück im Hallenbad Süßen – jetzt noch schöner und moderner! Plakat zur Wiedereröffnung (881,9 KiB). Nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen erstrahlt das Hallenbad Süßen in neuem Glanz! Ab Samstag, 15. Februar 2025 dürfen wir Sie wieder zu einem erfrischenden Badeerlebnis einladen – mit vielen Neuerungen und Verbesserungen:- Edelstahlbecken: Das neue Becken garantiert höchste Wasserqualität und noch mehr Badevergnügen- Modernisierte Sanitäranlagen: Genießen Sie die frisch renovierten sanitären Einrichtungen- Neue Technik: Unsere moderne Anlagentechnik sorgt für ein noch besseres Schwimm- und Wohlfühlklima. Mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg konnten wir das Hallenbad Süßen mit moderner Technik ausstatten und für Sie ein attraktives und komfortableres Hallenbad schaffen. Kommen Sie ab Mitte Februar 2025 im Hallenbad vorbei und überzeugen Sie sich selbst. Vom 15.02.2025 bis einschließlich 21.02.2025 ist der Eintritt frei!
Als Eröffnungsangebot bieten wir Ihnen vergünstigte Eröffnungs-Karten zum Kennenlern-Preis von- Erwachsene nur 65 €- Ermäßigte nur 35 €- Familien nur 140 €- Alleinerziehende nur 70 €(Die Karten sind gültig von 15.02.2025 bis 07.06.2025).
Programm Eröffnungswoche
Samstag, 15.02.2025
* 11 Uhr: Eröffnung und Grußworte
* ab 12 Uhr: Badebetrieb
* 14 - 19 Uhr: DLRG 5h-Schwimmen
* 17 - 22 Uhr: Livemusik
Sonntag, 16.02.2025
* 9 - 12 Uhr: DLRG Weißwurstfrühstück
* 13 - 17 Uhr: Fun & Action Event
Montag, 17.02.2025
* geschlossen
Dienstag, 18.02.2025
* 6 - 11 Uhr: Badebetrieb
* 16 - 21 Uhr: Badebetrieb
Mittwoch, 19.02.2025
* 8 - 16 Uhr: Badebetrieb
Donnerstag, 20.02.2025
* 6 - 11 Uhr: Badebetrieb
* 16 - 21 Uhr: Badebetrieb
* 16 - 20 Uhr: AST "Kraulschwimmen für Jedermann"
Freitag, 21.02.2025
* 17 - 23 Uhr: Poolparty des Jugendbeirates und Jugendhaus
Gewinnspiel: Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme
a) Die Teilnahme an Gewinnspielen erfolgt über die sozialen Plattformen Instagram bzw. Facebook und muss bis zum in den Teilnahmebedingungen oder im Gewinnspielbeitrag genannten Datum eingegangen sein. Spätere Anmeldungen werden bei der Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
b) Mit der Teilnahme an den Instagram bzw. Facebook Gewinnspielen stimmen die Teilnehmer*innen den entsprechenden Teilnahmebedingungen zu.
c) Die Stadtverwaltung Süßen behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Die jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist unter https://www.suessen.de/home/kultur+und+freizeit/hallenbad.html.
d) Die genaue Teilnahmemechanik und der Teilnahmezeitraum werden im Gewinnspiel-Beitrag der Stadtverwaltung Süßen auf Instagram bzw. Facebook beschrieben.
e) Zu gewinnen gibt es die in den entsprechenden Teilnahmebedingungen oder im Gewinnspielbeitrag auf Instagram oder Facebook genannten Preise.
f) Teilnahme- und gewinnberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Süßen oder volljährige Personen mit einem persönlichen Bezug zu Süßen. Es kann immer nur eine Einzelperson teilnehmen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen.
g) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Stadtverwaltung Süßen.
h) Die Stadtverwaltung Süßen behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme sowie vom Gewinn auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder bei auf Tatsachen gegründeten Verdacht der Manipulation des Gewinnspiels. Darunter fallen insbesondere Versuche, das Gewinnspiel zu manipulieren, etwa durch Störung des Ablaufs oder durch Belästigung/Bedrohung von Mitarbeitern. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor oder ergibt sich nachträglich, dass diese Voraussetzungen vorgelegen haben, so ist die Stadtverwaltung Süßen eG auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.
2. Veranstalter und Durchführung
a) Veranstalter der Gewinnspiele auf Instagram bzw. Facebook ist die Stadtverwaltung Süßen, Heidenheimer Str. 30, 73079 Süßen, E-Mail: info@suessen.de. Die Teilnahme an den Gewinnspielen auf Instagram bzw. Facebook ist kostenfrei.
b) Die Teilnahme an Instagram bzw- Facebook-Gewinnspielen der Stadtverwaltung Süßen erfolgt, in dem der Teilnehmer, den auf der Instagram- bzw. Facebookseite der Stadtverwaltung Süßen geposteten Gewinnspielaufruf befolgt und den dort beschriebenen Anweisungen folgt. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines Instagram- bzw. Facebook-Profils. Nach Beendigung werden unter den Teilnehmern, die die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, die Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost.
c) Der jeweilige Gewinner wird mit einer Instagram bzw. Facebook-Privatnachricht benachrichtigt.
d) Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
e) Die Stadtverwaltung Süßen behält sich das Recht vor, die Gewinnspiele zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung anzupassen oder zu beenden, falls die Notwendigkeit, z.B. aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen oder wegen Manipulation, besteht.
f) Die Teilnehmer*innen dürfen andere Personen im Rahmen der Aktion nicht belästigen. Zum Beispiel dürfen etwaige Mitteilungs-, Weiterleitungs- oder Teilen-Funktionen nicht genutzt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass deren Erhalt seitens Empfänger*in unerwünscht ist.
3. Datenschutz
a) Die Stadtverwaltung Süßen hält die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-DSGVO und des BDSG, ein. Details zum Thema "Datenschutz" können unseren unter https://www.suessen.de/site/Suessen-Internet/node/11069509?QUERYSTRING=Datenschutzhinweisen abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen.
b) Die personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke des Gewinnspiel verwendet. Alle personenbezogenen Daten werden spätestens 90 Tage nach Ende des jeweiligen Gewinnspiels gelöscht. Die Daten der Gewinner bleiben zum Nachweis der Gewinnausschüttung im Rahmen der steuerlichen Nachweispflichten für zehn Jahre gespeichert.
4. Hinweise und Bedingungen von Instagram
a) Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen der Stadtverwaltung Süßen als Veranstalter dieses Gewinnspiels, der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und Instagram durch die Instagram-Nutzungsbedingungen (abrufbar unter https://www.instagram.com/legal/terms) und die Datenschutzregeln von Instagram (abrufbar unter https://www.instagram.com/legal/privacy) bestimmt. Diese gelten ergänzend und treten, soweit sie zu den Regelungen dieser Teilnahmebedingungen in Widerspruch stehen, dahinter zurück.
b) Instagram bzw. Facebook ist kein Veranstalter der Gewinnspiele. Die Teilnehmer*innen können gegenüber Instagram bzw. Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Gewinnspielen entstehen. Instagram bzw. Facebook werden durch dieses Gewinnspiel weder verpflichtet noch berechtigt.
c) Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass das Instagram bzw. Facebook Gewinnspiel in keiner Weise von Instagram bzw. Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Instagram steht.
d) Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Instagram bzw. Facebook Gewinnspiels sind an die Stadtverwaltung Süßen als Veranstalter und nicht an Instagram oder Facebook zu richten.
5. Haftungsausschluss, geltendes Recht; Ausschluss Rechtsweg
a) Die Stadtverwaltung Süßen ist stets bemüht, korrekte Aussagen zum Gewinnspiel und in den Gewinner-Mitteilungen zu machen. Die Stadtverwaltung Süßen haftet jedoch - abgesehen von vorsätzlichem Handeln - nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes des Gewinns besteht nicht.
Version 1.0 Stand: August 2024
Öffnungszeiten ab 22.02.2025
Öffnungszeiten:
Montag: Geschlossen
Dienstag: 06.00 - 11.00 Uhr
16.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 06.00 - 11.00 Uhr
16.00 - 21.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 15.00 Uhr
Sonntag: 10.00 - 15.00 Uhr
Eintrittskarten werden bis 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgegeben. Badeschluss = 15 Minuten vor Schließung.
Unter der Woche findet teilweise Schul- und Vereinsbetrieb während der Öffnungszeiten statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Eintrittspreise ab 22.02.2025
Einzeleintritt Zehnerkarten Eröffnungskarten (gültig von 15.02.25 bis 07.06.25)
Erwachsene: 4,20 € Erwachsene: 36,00 € Erwachsene: 65,00 €
Ermäßigte*: 2,20 € Ermäßigte*: 17,00 € Ermäßigte*: 35,00 €
Familie*: 9,00 € Familie*: 140,00 €
Alleinerziehende*: 70,00 €
*Ermäßigte: Kinder und Jugendliche 4 - 18 Jahre / Schüler, Auszubildende und Studierende unter 25 Jahren / Personen mit Behinderung ab 50% / Kinder unter 4 Jahren erhalten freien Eintritt
*Familien: Enthalten sind alle eigenen Kinder unter 18 Jahren
*Alleinerziehend: Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Haus- und Badeordnung
Typ | Name | Datum | Größe |
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Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Süßen ab 2025.pdf (102,3 KiB) | 06.02.2025 | 102,3 KiB |