Stadt Süßen

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Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Bekanntmachung: Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahlbenachrichtigungen

Jede wahlberechtigte Person sollte bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums erhalten. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Bürgerbüro im Rathaus, Zimmer 7, Telefon: 07162/9616-721 wenden.

Briefwahl

Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Süßen zu beantragen:

  • per Post an: Stadt Süßen / Wahlamt, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen
  • per E-Mail an: Ordnungsamt@suessen.de
  • per Fax an: +49 7162 9616-114
  • via Internet: Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Online-Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
  • Persönlich bei der Stadt Süßen, Bürgerbüro, Zimmer 7 (ab dem 03.02.2025). Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro beantragen, haben Sie die Möglichkeit dort per Briefwahl zu wählen

Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Ein formloser Antrag ist ebenso möglich. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden, geben Sie auch diese Adresse an. Für den Fall möglicher Rückfragen helfen Sie uns, wenn Sie uns zudem Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse nennen.
 
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 7. Kalenderwoche (ab 10.02.2025) versandt. Voraussetzung dafür ist, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl in die Gemeinden geliefert wurden. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nur zugestellt werden können, wenn Ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.

Können Sie für andere die Briefwahlunterlagen beantragen?
Wenn Sie für jemand anderen den Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen wollen, müssen Sie durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Für die Erteilung der Vollmacht kann der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Wichtig ist die eigenhändige und originale Unterschrift des Vollmachtgebers (Schreibbehinderte ausgenommen).
 
Bis wann können Sie den Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragen?
Das Onlineformular zum Briefwahl-/ Wahlscheinantrag ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr, verfügbar; danach ist der Link nicht mehr aktiv.

Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragen. 
 
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht vorliegt, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
 
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann.
 
Bis wann müssen Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Der Wahlbrief (hellrot für Bundestagswahl) mit Ihren ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Süßen bis spätestens am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) bis 18.00 Uhr vorliegen. Am Wahltag bis 18.00 Uhr können die Wahlbriefe in den Briefkasten am Rathaus Süßen eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die bitte Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab. In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.

Wahlschein online beantragen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links (https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08117049) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ordnungsamt@suessen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Richthammer (07162/9616-726; ordnungsamt@suessen.de) oder Herrn Starke (07162/9616-128; alexander.starke@suessen.de).

Vorabinformation zur Briefwahl

Vorabinformation zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 Aufgrund der kurzfristig vorgezogenen Bundestagswahl wird es zu einer verkürzten Zeitspanne zwischen dem Tag des Versands der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag kommen. Bleibt es bei dem geplanten Wahltermin 23.02.2025 könnten Briefwahlunterlagen vermutlich ab dem 6. oder 7. Februar 2025 versandt werden. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie nochmal gesondert informiert.  Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch eine fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, welche die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung gewährleisten müssen. Wir möchten deshalb vorab darauf hinweisen, dass Briefwahlunterlagen ab der Möglichkeit der Beantragung (wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben) frühzeitig beantragt werden sollten. Die Stadt Süßen wird die Anträge priorisiert bearbeiten. Im Eilfall können die Unterlagen auch direkt im Bürgerbüro abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden.  

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur  Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht,  dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?  Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die  Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
  
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Plakatwerbung und Informationsstände

Informationsschreiben (PDF) (313,3 KiB) an die Parteien und Wählervereinigungen zum Wahljahr 2025.

Bundestagswahl 2021

Ergebnis 2021

Die Ergebnisse der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021.

Europawahl und Kommunalwahlen

Ergebnisse 2024

Die Ergebnisse der Europawahl sowie der Kommunalwahlen in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024.

Landtagswahl

Ergebnis der Landtagswahl 2021

Am Sonntag, 14. März 2021 haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt.

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 11 - Geislingen umfasst die Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen,
Böhmenkirch, Bad Boll, Deggingen, Donzdorf, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen,
Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Salach, Schlat, Süßen, Wiesensteig und Zell unter Aichelberg des Landkreises Göppingen.
 
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Landtagswahl 2021
(Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).
 

Weitere Wahlen

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
 
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.  
 
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. 
 
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
 
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
 
Die Informationsbroschüre und weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Formulare und Mustertexte finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.

Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 beim Ordnungsamt bewerben:
Frau Richthammer
Telefon: 07162/9616-726
E-Mail: ordnungsamt@suessen.de