Bürgerinformationen
Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Bürger von Süßen. Klicken Sie auf die gewünschten Mitteilungsüberschriften, um die Informationen zu öffnen.
Räum- und Streupflicht
Straßenanlieger, also Eigentümer oder Mieter von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (an einem öffentlichen Gehweg) liegen, sind verpflichtet, die Gehwege zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
In Süßen regelt die Streupflichtsatzung (13,7 KiB) alle Details hierzu.
Winterdienst
Um die Umwelt und den städtischen Haushalt zu schonen, versucht die Stadt Süßen mit einem Minimum an Streusalz im Winterdienst auszukommen. In Wohngebieten und Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung wird nur geräumt und nicht gestreut.
Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden alphabetischen Auflistung welche Straßen geräumt und gestreut oder nur geräumt werden. Die Liste wurde von der Stadtverwaltung mit dem Gemeinderat abgestimmt. Der Bauhof geht im Winterdienst nach einem festgelegten Räum- und Streuplan vor, aufgrund dessen werden erst die übergeordneten, stark befahrenen Straßen, anschließend die schwächer vom Verkehr belasteten Straßen geräumt.
Falls Sie Hinweise, Probleme und Fragen zum Winterdienst haben, können Sie sich gerne an das Stadtbaumt wenden.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Winterdienst 2024-2025 Streckenplan.pdf (1,066 MiB) | 26.11.2024 | 1,066 MiB | |
Winterdienst 2024-2025 Straßenverzeichnis.pdf (22,1 KiB) | 26.11.2024 | 22,1 KiB |
Amtsblatt Abonnement
Sie möchten über alle wichtigen Neuigkeiten in Süßen informiert sein? Dann können Sie das Süßener Amtsblatt bzw. Süßener Mitteilungen ganz bequem online abonnieren.
ExternerLink: Bestellschein Süßener Amtsblatt.
Grundsteuer: Informationen zur Reform
Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Daher werden alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.
ExternerLink: Informationen und Ausfüllhilfen des Finanzamtes zur Grundsteuer-Reform.
Führungszeugnis online beantragen
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen (z.B. zur Vorlage beim künftigen Arbeitgeber), können Sie dies schnell und einfach von zu Hause aus beantragen. Der folgende Flyer zeigt Ihnen, wie Sie dies in nur 6 Schritten erledigen können.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Flyer Führungszeugnis beantragen.pdf (1,025 MiB) | 09.08.2023 | 1,025 MiB |
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie der Stadt Süßen bequem online erteilen.
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Unterkunftsverzeichnis
Süßen ist immer ein Besuch wert!
Ob kulinarische Vielfalt, reizvolle Landschaft oder eine optimale Verkehrsanbindung in Richtung Stuttgart und Ulm - die Wohlfühlstadt Süßen bietet ihren Bewohnern und Gästen so einiges. Übernachtungsmöglichkeiten haben wir im Unterkunftsverzeichnis aufgelistet.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Unterkunftsverzeichnis.pdf (1,382 MiB) | 16.06.2020 | 1,382 MiB |
Lärmbelästigung melden
Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab. Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind. Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie die zuständige Behörde verständigen oder sich in akuten Fällen an die Polizei wenden. Link: Übersicht der Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte. (35,7 KiB)
Urlaubszeit - Reisezeit - Personalausweise rechtzeitig beantragen
Um entspannt in den Urlaub reisen zu können, prüfen Sie bitte Ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf deren Gültigkeit. Ungültig gewordene bzw. abgelaufene Ausweispapiere können nicht verlängert werden! Bitte beachten Sie auch, dass alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig. Die Ausstellung von neuen Personalausweisen und Reisepässen dauert derzeit ca. 3 Wochen. Kommen Sie deshalb rechtzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente zum Bürgerbüro ins Rathaus. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag persönlich stellen müssen. Weitere Hinweise finden Sie unten. Gerne können Sie sich bereits zuhause über die Funktion und Möglichkeiten des neuen Personalausweises informieren: Link zu detaillierten Informationen www.personalausweisportal.de . Weitere Hinweise:Für Ihren neuen Ausweis benötigen Sie Ihren bisherigen Ausweis oder Ihre Geburtsurkunde ein aktuelles biometrietaugliches Passfotodie entsprechende Gebühr in bar. Sie müssen sich bei der Antragstellung entscheiden, ob Sie Ihren Fingerabdruck abgeben. Gebühren:22,80 € für Personen unter 24 Jahre28,80 € für Personen ab 24 Jahre. Merkblatt (1,747 MiB) über die Online-Funktion des Personalausweises. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an unser Bürgerbüro, Tel. 07162/9616-721.