Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitpläne - Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
In diesem Sinne haben die Kommunen bei der Bauleitplanung eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse zu berücksichtigen, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Die wichtigsten sind:
Wohnen, Arbeit und Wirtschaft, Sicherheit sowie Umwelt- und Denkmalschutz.
Als Ergebnis des Abwägungsprozesses ist im Bebauungsplan dokumentiert, welchen Belangen die Kommunen Vorrang vor anderen einräumen.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss die Stadt Süßen andere Behörden über die beabsichtigte Planung informieren und anhören.