Die Stadt Süßen verfügt über zwei Friedhöfe. Der Friedhof "Marienkirche" befindet sich an der Heidenheimer Straße bei der katholischen Marienkirche. Der Friedhof "Stiegelwiesen" befindet sich an der Barbarossastraße. Die Friedhöfe verfügen über
- • Reihengräber für 1 Erdbeisetzung
- • Wahlgräber für 2 Erdbeisetzungen und zusätzlich 2 Urnenbeisetzungen
- • Familiengräber je nach Größe für mehr als 2 Erdbeisetzungen und mehrere Urnenbeisetzungen
- • Urnengräber für bis zu 4 Urnenbeisetzungen (nur im "Friedhof Stiegelwiesen")
- • Kindergräber für 1 Erdbeisetzung (nur im Friedhof "Stiegelwiesen")
Die Friedhöfe dienen grundsätzlich nur der Bestattung verstorbener Einwohner.
Besteht bereits ein Wahl-, ein Familien-, oder Urnengrab auf einem der Friedhöfe, können auf Wunsch der Angehörigen auch Personen die ihren Wohnsitz außerhalb von Süßen hatten, beigesetzt werden.
Fernen kann bestattet werden, wer früher seinen Wohnsitz in Süßen hatte und diesen nur wegen der Aufnahme in einem auswärtigen Alters-, bzw. Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgegeben hat.
Für die Bestattung bzw. die Neuerwerbung von Gräbern im Friedhof "Marienkirche" bestehen folgende gesonderte Vorschriften. Auf dem Friedhof "Marienkirche" dürfen nur die Einwohner der ehemaligen Gemeinde "Kleinsüßen" und deren Nachkommen beerdigt werden, die am 31.12.1939 in "Kleinsüßen" gewohnt haben. (Gemeinderatsbeschluss vom 19.06.1989)