Wahlen
Bundestagswahl am (voraussichtlich) 23.02.2025
Vorabinformation zur Briefwahl Kopie
Vorabinformation zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 Aufgrund der voraussichtlich kurzfristig vorgezogenen Bundestagswahl wird es zu einer verkürzten Zeitspanne zwischen dem Tag des Versands der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag kommen. Bleibt es bei dem geplanten Wahltermin (23.02.2025) könnten Briefwahlunterlagen vermutlich ab dem 6. oder 7. Februar 2025 versandt werden. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie nochmal gesondert informiert. Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch eine fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, welche die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung gewährleisten müssen. Wir möchten deshalb vorab darauf hinweisen, dass Briefwahlunterlagen ab der Möglichkeit der Beantragung (wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben) frühzeitig beantragt werden sollten. Die Stadt Süßen wird die Anträge priorisiert bearbeiten. Im Eilfall können die Unterlagen auch direkt im Bürgerbüro abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden.
Werden Sie Wahlhelfer!
Bundestagswahl 2025: Werden Sie Wahlhelfer und unterstützen Sie unsere Demokratie!
Voraussichtlich am 23. Februar 2025 steht eine wichtige Aufgabe an: die Bundestagswahl. Auch die Stadt Süßen ist wieder auf der Suche nach engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Lust haben, als ehrenamtliche Wahlhelfer Teil dieses bedeutenden Ereignisses zu sein.
Ihre Mithilfe trägt nicht nur dazu bei, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft – Sie leisten damit auch einen wertvollen Beitrag für die Demokratie und für alle Mitbürger-innen. Wahlhelfer übernehmen am Wahltag vielfältige Aufgaben, von der Ausgabe der Stimmzettel bis hin zur Auszählung der Stimmen. Diese Tätigkeit ist spannend und bietet die Möglichkeit, hinter die Kulissen eines zentralen demokratischen
Prozesses zu blicken. Als Dank für Ihre Unterstützung erhalten Wahlhelfer eine
finanzielle Aufwandsentschädigung.
Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie über 18 Jahre alt sind und in Süßen wohnen. Bringen Sie sich ein und helfen mit, den Bürgern Deutschlands eine Stimme zu geben! Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Deutschlands – seien Sie dabei und melden sich jetzt als Wahlhelfer.
Interessiert? Dann melden Sie sich bitte baldmöglichst im Rathaus bei unserem Wahlteam (Fr. Richthammer und Hr. Starke) per E-Mail: ordnungsamt@suessen.de.
Bitte teilen Sie uns dafür Ihre üblichen Kontaktdaten mit.
Ein herzliches Dankeschön geht an all diejenigen, die sich verantwortungsbewusst und engagiert den ehrenamtlichen Aufgaben stellen!
Plakatwerbung und Informationsstände
Informationsschreiben (PDF) (313,3 KiB) an die Parteien und Wählervereinigungen zum Wahljahr 2025.
Ergebnis 2021
Die Ergebnisse der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021.
Europawahl und Kommunalwahlen
Ergebnisse 2024
Die Ergebnisse der Europawahl sowie der Kommunalwahlen in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024.
Landtagswahl
Ergebnis der Landtagswahl 2021
Am Sonntag, 14. März 2021 haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt.
Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 11 - Geislingen umfasst die Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen,
Böhmenkirch, Bad Boll, Deggingen, Donzdorf, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen,
Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Salach, Schlat, Süßen, Wiesensteig und Zell unter Aichelberg des Landkreises Göppingen.
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Landtagswahl 2021
(Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).
Weitere Wahlen
Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
Die Informationsbroschüre und weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Formulare und Mustertexte finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.
Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 beim Ordnungsamt bewerben:
Frau Richthammer
Telefon: 07162/9616-726
E-Mail: ordnungsamt@suessen.de