Am Ende Ihrer Entgeltfortzahlung erhalten Sie automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld. Reichen Sie dann den ausgefüllten Fragebogen bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei den meisten Krankenkassen können Sie dies online ausfüllen und abschicken.
Beantragen Sie während der Arbeitsunfähigkeit Rente oder nehmen Sie Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch, müssen Sie hierüber Ihre Krankenkassen vorab informieren. Diese Leistungen wirken sich auf den weiteren Krankengeldanspruch aus.
Die Krankenkasse kann nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit jederzeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen. Dies soll der Sicherung des Behandlungserfolges dienen. Gegebenenfalls kann sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten. Die Begutachtung kann auch eine körperliche Untersuchung umfassen.
Das Krankengeld wird jeweils für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Berechnet wird das Krankengeld pro Kalendertag. Besteht für einen ganzen Kalendermonat Anspruch auf Krankengeld, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Falls Sie in einem Monat nur teilweise Anspruch auf Krankengeld haben, wird für die tatsächlich angefallenen Tage gezahlt.
Für das Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden vor der Auszahlung abgezogen.