Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem zuständigen Sozialamt des Stadt- oder Landkreises, in dem Sie wohnen.
Das Sozialamt berät zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger. Die Unterstützung umfasst unter anderem Hilfe bei der Antragstellung und Hilfe bei der Klärung, wenn weitere Stellen zuständig sind.
In der Regel wird das Sozialamt ein ausführliches Gespräch zur Bedarfsermittlung führen. Hierbei geht es um Ihre Wünsche und Ziele. Zudem wird gemeinsam besprochen, was Sie selbständig können und in welchen Bereichen Sie Unterstützung in Anspruch nehmen wollen beziehungsweise benötigen.
Eventuell ist das Sozialamt nicht für alle beantragten Leistungen beziehungsweise für alle ermittelten Bedarfe zuständig. Daher können gegebenenfalls in einem weiteren Schritt, im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens, weitere Stellen beziehungsweise Dienste, einbezogen werden. Dies kann nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Ihr Sozialamt berät Sie diesbezüglich. Auch falls zusätzliche Leistungen bei anderen Stellen beantragt werden könnten beziehungsweise müssen. Das Sozialamt bespricht mit Ihnen, wie Sie diesen Antrag stellen können und welche Unterlagen dazu erforderlich sind.
Nach der konkreten Feststellung der Leistungen, erstellt das Sozialamt mit Ihnen gemeinsam einen Gesamtplan, der regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, überprüft und fortgeschrieben wird. In dem Gesamtplan sind Ihre Wünsche und Ziele, die konkreten Leistungen, die Stellen, welche die Leistungen erbringen sowie die Leistungsdauer zusammengefasst. Im letzten Schritt erhalten Sie auf dieser Grundlage einen Bescheid hierzu.