Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Derzeit wird der Onlinedienst (Vor-)Anmeldung der Eheschließung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen diesen Onlinedienst nutzen:
Die Online-Anmeldung der Eheschließung steht nur folgenden Personen zur Verfügung:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie verfügen beide über keine weitere Staatsbürgerschaft.
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
- Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.
Bei der Online-Voranmeldung der Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung oder Vorehe):
Sie müssen für die Voranmeldung der Eheschließung nicht volljährig sein. Bitte beachten Sie, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein müssen.