Ablesung der Wasserzähler zum 31.12.2024
Ab jetzt werden wieder, wie bereits in den Jahren zuvor, die Ablesekarten für die Hauptwassserzähler an alle Bescheidempfänger versendet. Die Übermittlung der Zählerstände zum 31.12.2024 kann ganz einfach über einen QR-Code (auf dem Anschreiben zur Ablesekarte) online erfolgen. Der Link zum Übermittlungsportal (https://suessen.epost-solutions.de/login) wurde aber auch auf unserer Homepage implementiert.
Zum Einloggen wird nur Ihren Anmeldenamen und das Passwort (beides befindet sich auf der Ablesekarte) benötigt. Soll die Meldung des Zählerstandes, wie bisher per Postkarte erfolgen, ist dies natürlich weiterhin möglich. Hierzu tragen Sie bitte auf der Ablesekarte den Zählerstand des Wasserzählers und das Ablesedatum ein. Die Karte muss bis zum 12.01.2025 in den nächsten gelben Postbriefkasten (NICHT Rathausbriefkasten) eingeworfen werden.
Wichtig: Zählerstandsmeldungen die uns telefonisch, per E-Mail oder durch Abgabe der Ablesekarten im Rathaus erreichen, können NICHT berücksichtigt werden! Jeder Eigentümer ist verpflichtet, uns seinen Zählerstand zum 31.12.2024 zu melden, erfolgt keine Meldung des Zählerstands, wird der Verbrauch geschätzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt Süßen