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Bekanntmachung: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Eine Wahlurne
Foto: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Süßen wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Zimmer 7, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. 

Die ausführliche Bekanntmachung, welche am 23.02.2025 im Mitteilungsblatt der Stadt Süßen öffentlich bekanntgegeben wird/wurde, finden Sie im untenstehenden Downloadbereich. Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie hier.

Downloads

TypNameDatumGröße
pdf Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025.pdf (117,7 KiB) 20.01.2025 117,7 KiB

(Erstellt am 20. Januar 2025)

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