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Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen

Betroffene können Anträge stellen

Eine Parkbank steht im Wasser
Foto: Pixabay.com

Göppingen, 02.07.2024: Über 250.000 Euro an Spendengeldern konnte der Landkreis Göppingen mittlerweile für Betroffene des Hochwassers vom ersten Juni-Wochenende sammeln.

Landrat Edgar Wolff dankt allen Spenderinnen und Spendern für die große Solidarität und kündigt schnelle Unterstützung für die Betroffenen an: “Der Starkregen und das Hochwasser haben gezeigt, wozu die Natur in der Lage ist. Jetzt zeigen wir, wozu wir als Gemeinschaft in der Lage sind. Allen, deren Häuser beschädigt oder zerstört sind, die ihr Hab und Gut verloren haben oder anderweitig vom Hochwasser getroffen wurden, spreche ich mein tiefes Mitgefühl aus und versichere Ihnen, dass wir die Spendengelder möglichst schnell den Betroffenen zukommen lassen.

Als Landkreisverwaltung haben wir von Tag 1 des Unwetters alles mobilisiert, was zur akuten Gefahrenabwehr erforderlich war. Dank der Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger, die bereits gespendet haben, können wir jetzt auch mit Spendengeldern helfen. Auf Basis der Spendeneinnahmen beginnen wir nun so schnell und so breit wie möglich mit der Auszahlung von Einmalhilfen für die Haushalte. Allen, die dies durch einen Beitrag für eine der Spendenaktionen ermöglicht haben, möchte ich im Namen des Landkreises aufrichtig danken”, so Landrat Edgar Wolff.

Über die beiden Spendeninitiativen, an denen der Landkreis Göppingen beteiligt ist – das kreiseigene Spendenkonto bei der Kreissparkasse Göppingen und den Anteil am Gemeinschaftskonto der Landkreise Göppingen, Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg – kamen mit Stand 02.07.2024, 8 Uhr, insgesamt über 250.000 Euro an Hilfen zusammen.

Antragsverfahren

TypNameDatumGröße
pdf Antragsformular Hochwasserhilfe LKR Goeppingen2.pdf (162,9 KiB) 19.06.2024 162,9 KiB
pdf Antragsformular Hochwasser -Vereine, Gaststätten, Selbstständige.pdf (540,1 KiB) 03.07.2024 540,1 KiB

Vom Hochwasser betroffene Haushalte, Vereine, Gaststätten und Selbstständige können über ein Antragsformular, das auf der Homepage des Landratsamts Göppingen (lkgp.de/hochwasserhilfe) zur Verfügung steht und auch über kreisangehörige Städte und Gemeinden verfügbar gemacht wird, eine einmalige Soforthilfe (Geldbetrag) beantragen. Dazu muss das Formular ausgefüllt und im Rathaus der entsprechenden Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Nach Überprüfung der Daten auf ihre Richtigkeit wird das Formular von der Stadt bzw. Gemeinde an das Landratsamt Göppingen weitergeleitet. Antragsberechtigt sind Privathaushalte, Vereine, Gaststätten und Selbstständige in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden kann.

Das Landratsamt priorisiert die Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit (Schadenshöhe). Auch soziale Faktoren können bei der Priorisierung Berücksichtigung finden. Die Soforthilfe wird nach erfolgter Prüfung per Überweisung an die betroffenen Haushalte zeitnah ausbezahlt. Das Landratsamt rechnet mit einer hohen Anzahl von Anträgen mit starker Betroffenheit und kann daher keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall machen.

Weiterhin Spenden benötigt

Um möglichst allen Betroffenen zu helfen, sind dringend weitere Spendengelder erforderlich. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu spenden:
 
Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
 
Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende
Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.
 
Weitere Informationen und das Antragsformular online unter
https://www.lkgp.de/hochwasserhilfe
 
Bürgeranfragen
hochwasserhilfe@lkgp.de

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