Katzenschutzverordnung für Süßen
Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2025 die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese tritt am 21. Februar 2025 in Kraft und verfolgt das Ziel, das Leid freilebender Katzen zu verringern und die Population durch gezielte Maßnahmen zu kontrollieren. Süßen folgt damit dem Beispiel vieler anderer Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die bereits ähnliche Verordnungen erlassen haben.
Warum eine Katzenschutzverordnung?
In Deutschland leben schätzungsweise zwei Millionen Katzen auf der Straße – oftmals unterernährt und nicht geimpft und dadurch krank. Die unkontrollierte Vermehrung dieser Tiere führt zu einem Kreislauf aus weiterem Leid und steigenden Kosten für die Versorgung in Tierheimen. Eine nicht kastrierte Katze kann innerhalb weniger Jahre hunderte Nachkommen zeugen. Ohne gezielte Gegenmaßnahmen steigt die Zahl der streunenden Katzen stetig an. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde es Kommunen ermöglicht, den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen einzuschränken, um erhebliches Tierleid zu vermeiden. Die Stadt Süßen macht nun von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die wichtigsten Regelungen der Verordnung
Die Katzenschutzverordnung für Süßen enthält folgende Kernpunkte:
1. Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen
Katzenhalterinnen und -halter müssen ihre freilaufenden Katzen kastrieren lassen, sofern diese älter als fünf Monate sind. Dies verhindert unkontrollierte Vermehrung und trägt zur Eindämmung der Population bei.
2. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Alle freilaufenden Halterkatzen müssen durch Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und in einem kostenlosen Haustierregister (z. B. Tasso e.V. oder FINDEFIX) registriert werden. Dies erleichtert die Rückführung entlaufener Katzen zu ihren Besitzern.
3. Maßnahmen zur Durchsetzung
- Falls eine nicht kastrierte und nicht registrierte Katze aufgegriffen wird, kann die Stadt den Halter zur Kastration verpflichten.
- Kann der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden, kann die Stadt oder ein von ihr Beauftragter die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen.
- Auch freilebende Katzen können zur Kastration eingefangen und anschließend wieder freigelassen werden.
Vorteile der Katzenschutzverordnung
Die Verordnung bringt sowohl für die Tiere als auch für die Stadtverwaltung und die Bevölkerung wesentliche Vorteile:
Reduzierung des Tierleids
Weniger ungewollte Jungtiere bedeuten weniger hungernde und kranke Katzen auf den Straßen.
Langfristige Kostenersparnis
Weniger Fundtiere entlasten die Tierheime und senken die Erstattungskosten der Stadt für deren Versorgung.
Schutz der Artenvielfalt
Streunende Katzen jagen Vögel und andere Wildtiere. Durch eine kontrollierte Katzenpopulation wird das ökologische Gleichgewicht geschützt.
Erhöhte Verantwortung der Halterinnen und Halter
Die Kennzeichnungspflicht verhindert, dass Katzen anonym ausgesetzt werden, und erleichtert ihre Rückvermittlung.
Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in Süßen. Sie sorgt für eine nachhaltige Kontrolle der Katzenpopulation, entlastet die Tierheime und verringert das Leid freilebender Katzen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Katze mit Freigang halten, sind ab sofort verpflichtet, die neuen Regelungen einzuhalten. So trägt jeder Einzelne dazu bei, dass Katzen in Süßen ein besseres Leben haben.
Downloads
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Katzenschutzverordnung ab 21.02.2025.pdf (60,3 KiB) | 19.02.2025 | 60,3 KiB |
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FAQ Katzenschutzverordnung.pdf (44,8 KiB) | 20.02.2025 | 44,8 KiB |