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Einführung einer Katzenschutzverordnung in Süßen

Katzenhalter aufgepasst!

Eine Katze
Foto: Pixabay/alex_dorohov

Katzenhalter aufgepasst: Am 17.02.2025 entscheidet der Gemeinderat der Stadt Süßen über die Einführung einer Katzenschutzverordnung in der Stadt Süßen. Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer freilaufenden Katzen und Kater.

Warum?

Die massive Überpopulation an Katzen (ca. 2 Mio. Streuner in Deutschland) führt zu Tierleid und überfüllten Tierheimen. Streunerkatzen sind oft verwahrlost, krank und unterernährt. Unkastrierte Halterkatzen mit Freigang tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei. Dem möchte die Stadt Süßen mit der Einführung der Katzenschutzverordnung entgegenwirken.
 
Wir machen hiermit bereits vorab darauf aufmerksam, dass freilaufende Halterkatzen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (voraussichtlich Ende Februar 2025) der Katzenschutzverordnung kastriert, registriert und markiert sein müssen, sollte der Gemeinderat die Einführung der Katzenschutzverordnung beschließen.
 
Bei Fragen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin. Bei Fragen zur Katzenschutzverordnung wenden Sie sich an die Stadtverwaltung: 07162/9616-726.

(Erstellt am 30. Januar 2025)

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