Plakatwerbung und Informationsstände zur Europa- und Kommunalwahl 2024
Das freie Plakatieren durch die einzelnen Parteien/Wählervereinigungen, Listen etc. ist anlässlich von Wahlen erlaubnis- und gebührenfrei. Zulässig ist das Aufstellen eigener Plakatständer.
Beim freien Plakatieren sind insbesondere Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und der Verkehrssicherheit zu beachten. Nachfolgend stellen wir Ihnen daher die Auflagen/Bedingungen zusammen, die üblicherweise im Rahmen einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis (Plakatanschläge mit gewerblichem Hintergrund) zu beachten sind:
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
Plakatwerbung und Informationsstaende anlaesslich der Kommunalwa.pdf (115 KiB) | 21.12.2023 | 115 KiB |